Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund des weiter abnehmenden Corona-Infektionsgeschehens hat sich die Landesregierung dazu 
entschieden, die einschlägigen Verordnungen und Bestimmungen situationsangemessen anzupassen. Beispielsweise wird zum 31. Januar 2023 die Absonderungs-Verordnung auslaufen, so dass ab 
dem neuen Schulhalbjahr die Pflicht zur Isolation und zur Durchführung eines PCR-Test bei einem 
positiven Ergebnis eines Antigen-Schnelltests entfällt. 
In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls entschieden, dass die Landesregierung den Schulen und 
Tagesbildungsstätten über den 31.03.2023 hinaus keine zusätzlichen Antigen-Schnelltests für die 
Umsetzung örtlicher Teststrategien mehr zur Verfügung stellen wird.
Auch die Maskenpflicht in den Schulbussen endet zum 02.02.2023.
Kilian Schröder
Rektor
 
											