Allgemeine Regelungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund des weiter abnehmenden Corona-Infektionsgeschehens hat sich die Landesregierung dazu
entschieden, die einschlägigen Verordnungen und Bestimmungen situationsangemessen anzupassen. Beispielsweise wird zum 31. Januar 2023 die Absonderungs-Verordnung auslaufen, so dass ab
dem neuen Schulhalbjahr die Pflicht zur Isolation und zur Durchführung eines PCR-Test bei einem
positiven Ergebnis eines Antigen-Schnelltests entfällt.
In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls entschieden, dass die Landesregierung den Schulen und
Tagesbildungsstätten über den 31.03.2023 hinaus keine zusätzlichen Antigen-Schnelltests für die
Umsetzung örtlicher Teststrategien mehr zur Verfügung stellen wird.

Auch die Maskenpflicht in den Schulbussen endet zum 02.02.2023. 

Kilian Schröder
Rektor